Voraussichtliche Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

Rechtssichere Anwendung derzeit nicht möglich

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sieht vor, dass bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse nur gehandelt werden dürfen, solange sie nicht zur Entwaldung oder Waldschädigung beitragen. Dies erfordert umfangreiche Informations- und Dokumentationspflichten, deren genaue fachliche und technische Details noch nicht vollständig festgelegt sind. Die Umsetzung sollte bereits für Großunternehmen am 30. Dezember 2024 in Kraft treten und für Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2025.

Das Europäische Parlament hat jedoch am 14. November beschlossen, die Umsetzung der EUDR um ein Jahr zu verschieben. Diese Entscheidung bringt eine dringend benötigte Entlastung für viele Unternehmen, die andernfalls ab Ende 2024 mit erhöhten Melde- und Dokumentationspflichten beim Kauf und Verkauf von Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk, Ölpalme, Soja und Rinder sowie die daraus hergestellten Erzeugnisse konfrontiert gewesen wären. Jetzt werden die Bestimmungen voraussichtlich am 30. Dezember 2025 für Großunternehmen und am 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen in Kraft treten.

Die Entscheidung des EU-Parlaments muss nun in den Trilog-Verhandlungen und den nachfolgenden Abstimmungen in Rat und Parlament bestätigt werden.

Quellen: DIHK und  LandesregierungNRW