Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung

Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers und ggf. der für die Führung der Geschäfte bestellten Person sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes, dass der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs.

Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens

Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit ist es u.a. erforderlich, dass das Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens nicht weniger als 2.250 € für das erste Fahrzeug oder 1.250 € für jedes weitere Fahrzeug betragen.

Zuverlässigkeit

Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der ggf. zur Führung der Geschäfte bestellten Person sind der Genehmigungsbehörde verschiedene Dokumente vorzulegen (u.a. polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse, Auszug aus Gewerbezentralregister).

Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes und der Zuverlässigkeit des Antragstellers erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde.

Fachliche Eignung

Befreiung vom Nachweis der fachlichen Eignung
Die fachliche Eignung brauchen nicht nachzuweisen (Ausnahmen):

  • Unternehmer, die die erneute Erteilung einer auslaufenden Genehmigung beantragen,
  • Unternehmer, die die Erteilung einer weiteren gleichartigen Genehmigung beantragen,
  • Unternehmer mit einer Genehmigung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen (z. B. Omnibusverkehre), die eine Genehmigung für eine andere Verkehrsart oder Verkehrsform des Straßenpersonenverkehrs beantragen.

Nachweis der fachlichen Eignung
Die fachliche Eignung kann nachgewiesen werden durch:

  • Anerkennung leitender Tätigkeit: Die leitende Tätigkeit muss mindestens drei Jahre nachweisbar und in Unternehmen, die Taxen- und Mietwagenverkehr betreiben, geleistet sein. Die Tätigkeit muss die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den Sachgebieten (Merkblatt Taxen- und Mietwagenverkehr, Anlage 4 Orientierungsmaßnahmen) vermittelt haben. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Der IHK müssen hierzu aussagefähige Unterlagen vorgelegt werden, z.B. schriftliche Zeugnisse der Unternehmen, in denen die Tätigkeit geleistet wurde. Die IHK kann ein ergänzendes Beurteilungsgespräch führen, wenn die Unterlagen zum Nachweis der fachlichen Eignung nicht ausreichen. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Zuständigkeitsbereich das Unternehmen seinen Sitz hat. Die Entscheidung über einen Antrag auf Anerkennung leitender Tätigkeit ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der IHK. Die Gebühr beträgt € 80,00.

  • Gleichwertige Abschlussprüfungen: Abschlussprüfung zum Kaufmann/zur Kauffrau für Verkehrsservice, Schwerpunkt: Personenverkehr, Abschlussprüfung als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen; Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, der Fachhochschule Heilbronn, Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/in an der Technischen Universität Dresden; Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der  Hochschule Heilbronn. Die örtlich zuständige IHK stellt Inhabern der genannten Abschlussprüfungen auf Antrag eine Fachkundebescheinigung aus. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Gebiet der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. Das umfasst bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg die Stadt Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis. Die Ausstellung eines Fachkundenachweises aufgrund der genannten Abschlussprüfungen ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der IHK. Die Gebühr beträgt € 80,00.

  • Fachkundeprüfung: vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Prüfling seinen Wohnsitz hat. Die IHK Bonn/Rhein-Sieg ist zuständig für die Stadt Bonn und die Städte und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises.