Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung
Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers und ggf. der für die Führung der Geschäfte bestellten Person sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes, dass der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist zur Führung eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs.
Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist von den Verkehrsbehörden bei Straßenpersonenverkehrsunternehmen u.a. zu verneinen, wenn beim Verkehr mit Kraftomnibussen das Eigenkapital zuzüglich der Reserven des Unternehmens weniger als 9 000 € für das erste Fahrzeug oder weniger als 5 000 € für jedes weitere Fahrzeug beträgt.
Zuverlässigkeit
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der ggf. zur Führung der Geschäfte bestellten Personen "Verkehrsleiter" und "Inhaber" sind der Genehmigungsbehörde verschiedene Dokumente vorzulegen (u.a. polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse, Auszug aus Gewerbezentralregister). Nähere Angaben und Hinweise zum Verkehrsleiter finden Sie unter Downloads Merkblatt Omnibus.
Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde.
Fachliche Eignung
Befreiung vom Nachweis der fachlichen Eignung
- Unternehmer, die die erneute Erteilung einer auslaufenden Genehmigung beantragen,
- Unternehmer, die die Erteilung einer weiteren gleichartigen Genehmigung beantragen,
- Unternehmer mit einer Genehmigung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen (z. B. Omnibusverkehr), die eine Genehmigung für eine andere Verkehrsart oder Verkehrsform des Straßenpersonenverkehrs beantragen,
Eine bestandene Abschlussprüfung wird nur noch anerkannt, sofern sie vor dem 4.12.2011 abgeschlossen oder angefangen hat.
- zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
- zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin,
- als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen,
- als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn,
- Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden.
Nachweis der fachlichen Eignung
Der Nachweis der fachlichen Eignung wird erbracht durch
- eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit, die bereits vor dem 4.12.1999 ununterbrochen bis 3.12.2009 andauerte in einem Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Tätigkeit muss die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den Sachgebieten (siehe Merkblatt Omnibus, Anlage 2) vermittelt haben. Der Bewerber hat der IHK hierzu aussagefähige Unterlagen vorzulegen. Reichen die Unterlagen zum Nachweis der fachlichen Eignung nicht aus, so kann die IHK mit dem Bewerber ein ergänzendes Beurteilungsgespräch führen.
- eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Prüfling seinen Wohnsitz hat. Die IHK Bonn/Rhein-Sieg ist zuständig für die Stadt Bonn und die Städte und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises.