Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Die Bundeswehr verfügt über unterschiedlichste Geräte, Maschinen und Fahrzeuge. Ihre Dienste im zivilen Bereich können häufig auch die Interessen von Privatunternehmen tangieren. Um eine unerwünschte, weil mit Steuergeldern finanzierte Konkurrenz der Bundeswehr zu diesen privaten Unternehmen zu vermeiden, darf die Truppe nur wirtschaftlich nicht störende zivile Aufträge ausführen. Bevor sich die Soldaten zu einem zivilen Einsatz zur Verfügung stellen, muss die Kammer daher mit einer "Unbedenklichkeitsbescheinigung" ihre Zustimmung geben.