Immobiliardarlehensvermittler

Immobiliardarlehensvermittler und Honorar-Immobiliardarlehensberater bedürfen seit dem 21.03.2016 einer Erlaubnis nach § 34i GewO seitens der IHK zur gewerbsmäßigen Ausübung ihrer Tätigkeit. Ebenso werden die Immobiliardarlehensvermittler seitens der IHK im Vermittlerregister eingetragen.