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Handelsrichter
Beim Landgericht gibt es für die Streitigkeiten unter Kaufleuten besondere Kammern für Handelssachen. Diese sind mit einem Berufsrichter als Vorsitzenden und zwei Kaufleuten als ehrenamtliche Handelsrichter besetzt. Die Kammer sucht unter den Kaufleuten ihres Bezirks geeignete Persönlichkeiten für das Amt des Handelsrichters aus und schlägt sie dem Landgerichtspräsidenten zur Berufung vor. Die Berufung erfolgt dann auf die Dauer von fünf Jahren durch den Landesjustizminister.
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