- Startseite
- IHK von A bis Z
- Gewerbeuntersagung
Gewerbeuntersagung
Die allgemeine Gewerbefreiheit findet ihre Grenze, wo sie zum Nachteil der Allgemeinheit missbraucht wird. Unzuverlässigen Gewerbetreibenden wird die Gewerbeausübung von der zuständigen Behörde partiell oder ganz untersagt. Im Rahmen der Überprüfung durch die Ordnungsbehörden ist die Kammer regelmäßig aufgefordert, die Angemessenheit der beabsichtigten Gewerbeuntersagung zu prüfen und in ihrer Stellungnahme die Interessen des Einzelnen und der Allgemeinheit gegeneinander abzuwägen.
War diese Information hilfreich?
Webcode:
@270