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Finanzrichter
Das Finanzgericht entscheidet in Streitigkeiten zwischen dem Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung. Die Senate des Finanzgerichts werden durch ehrenamtliche Finanzrichter unterstützt. Die Kammer schlägt auf Anfrage des Finanzgerichts interessierte Personen für die Bestellung zum ehrenamtlichen Finanzrichter für die Dauer von fünf Jahren vor. Steuerrechtliche Kenntnisse sind nicht erforderlich. Das Finanzgericht bittet die Kammer, deutlich mehr Personen vorzuschlagen, als tatsächlich zum Ehrenamt berufen werden. Auch außerhalb des Bestellungszeitraums können sich interessierte Personen an die Kammer wenden.
Ergänzende Informationen können über den nachfolgenden Link nachgelesen werden:
http://www.fg-koeln.nrw.de/aufgaben/ehrenamtliche_richter/index.php