Bauleitplanung

Alle Veränderungen auf oder an einem Grundstück müssen von der Gemeinde genehmigt sein oder in die Rahmenplanung des Ortes passen. Diesen Rahmen für das einzelne Grundstück setzt der "Bebauungsplan". Er ist Teil des "Flächennutzungsplanes", der das Gemeindegebiet umfasst. Diese Bauleitplanung leitet sich wiederum aus der Landes- und Gebietsentwicklungsplanung ab. An der Erarbeitung dieser Plankonzepte arbeitet die IHK mit. Die Kammer informiert über den aktuellen Planungsstand und bringt Anregungen und Bedenken der betroffenen Unternehmen in die Planung ein. Dieses Einwirken auf die kommunale Bauleitplanung trägt jedoch nur dann zur langfristigen Standortsicherung der Betriebe bei, wenn sich das einzelne Unternehmen frühzeitig mit seinen Anregungen und Bedenken an die Kammer wendet.