Auszeichnungen

Zur Verleihung von staatlichen Auszeichnungen stellen Unternehmer oder sonstige in der Wirtschaft tätige Personen einen Auszeichnungsantrag an der Kammer. Die IHK nimmt zu diesen Anträgen gutachtlich Stellung und verweist dabei ggf. auf die besonderen regionalwirtschaftlichen Verdienste des Auszuzeichnenden.