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Ausbildungsnachweise (Berichtshefte)
Auszubildende müssen während ihrer Ausbildung einen schriftlichen Ausbildungsnachweis führen. Der Ausbildungsnachweis hilft, den Überblick über die zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten zu bewahren. Ein ordnungsgemäß geführter Ausbildungsnachweis ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Ein Ausbildungsnachweis ist korrekt geführt, wenn ein gewisses Maß an inhaltlicher Gestaltung und Regelmäßigkeit sowie Sauberkeit der Eintragung vorhanden ist. An Berufsschultagen müssen Auszubildende die Lerninhalte der Berufsschule in den Nachweis aufnehmen. Gleiches gilt für überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen und sonstige Schulungsmaßnahmen. Der Nachweis soll während der Arbeitszeit geführt werden.
Ob der Ausbildungsnachweis täglich, wöchentlich oder monatlich entscheidet der Ausbildungsbetrieb. Sobald ein neuer Ausbildungsinhalt vermittelt wurde, sind die Eintragung vorzunehmen. Der Ausbilder muss den Ausbildungsnachweis regelmäßig (mindestens einmal monatlich) prüfen.
Bei Problemen mit der Führung des Ausbildungsnachweises durch den Auszubildenden sollte die Ausbildungsberatung der IHK rechtzeitig informiert werden, um den Auszubildenden die Folgen (zum Beispiel keine Zulassung zur Abschlussprüfung) aufzuzeigen.
Schriftlich oder elektronisch?
Der Ausbildungsnachweis kann gemäß § 11 des Berufsbildungsgesetzes schriftlich oder elektronisch geführt werden. Schriftliches Führen liegt vor, wenn der Ausbildungsnachweis handschriftlich geführt wird. Beim elektronischen Führen wird der Ausbildungsnachweis mit digitaler Unterstützung erstellt – zum Beispiel mit digitalen Anwendungsprogrammen (IHK-Online-Portal) oder Word- beziehungsweise PDF-Vorlagen.
Elektronischer Ausbildungsnachweis
Die IHK Bonn/Rhein-Sieg bietet die Möglichkeit, Ausbildungsnachweise über ein Online-Portal elektronisch (digital) zu führen. Die Ausbildungsinhalte können durch den Auszubildenden entweder als Text erfasst werden oder als PDF-Datei hochgeladen werden. Danach wird der Ausbildungsnachweis an den jeweiligen Ausbildungsbeauftragten beziehungsweise an den im Ausbildungsvertrag hinterlegten Ausbilder zur Prüfung geschickt. Die E-Mail der zu genehmigenden Person wird durch den Auszubildenden beim Ausbildungsnachweis hinterlegt.
FAQ zum elektronischen Ausbildungsnachweis
Die häufigsten Fragen zum elektronischen Ausbildungsnachweis im IHK-Online-Portal haben wir in der folgenden FAQ-Übersicht zusammengestellt.