Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle weltweit ausgestellten Carnets das neue ICC WCF-Symbol beinhalten. Die Verlage sind hierzu bereits informiert und die neuen Deckblätter sind zum Teil schon seit dem 01. Juli 2023 im Einsatz.
Für unsere Mitgliedsunternehmen bedeutet dies konkret, dass nur Carnets die auf den neuen Formularen gedruckt worden sind bescheinigt werden können.
Für Unternehmen, die ihre Carnets digital über das UDITIS-Programm (eCarnet) einreichen gibt es kein Handlungsbedarf.
Quelle: DIHK