Jeder Azubi, der im Jahr 2022 seine Ausbildung beginnt, erhält mindestens die gesetzlich festgeschriebene Mindestausbildungsvergütung. Die lag bisher bei 550 Euro und steigt im Jahr 2022 auf 585 Euro. Je nach Ausbildungsjahr erhöht sich der Betrag. Im 2. Ausbildungsjahr soll der oder die Auszubildende 18 Prozent mehr Geld verdienen, im 3. Ausbildungsjahr 35 Prozent mehr und im 4. Ausbildungsjahr 40 Prozent mehr. Die Mindestvergütung kann unterschritten werden, wenn ein geltender Tarifvertrag eine geringere Vergütung vorsieht. Weiterhin gilt jedoch die Regelung zur Angemessenheit der Ausbildungsvergütung, wonach die Vergütung nicht tarifgebundener Betriebe 80 Prozent der branchenüblichen Vergütung nicht unterschreiten darf.
Mindest-Ausbildungsvergütung 2022 gestiegen
Ausbildungsbetriebe, die keiner Tarifbindung unterliegen, sollen ihren Auszubildenden mehr bezahlen.