Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)

Das Gesetz ist am 1. November 2024 in Kraft getreten. Gleichzeitig tritt das Transsexuellengesetz (TSG) außer Kraft.

Ziel des Gesetzes ist es, die Regelungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen bei Auseinanderfallen des Geschlechtseintrags und der Geschlechtsidentität zu vereinheitlichen, zu entbürokratisieren und eine selbstbestimmte Änderung zur Wahrung und zum Schutz der verfassungsrechtlich geschützten Geschlechtsidentität zu regeln. 
Das neue Gesetz hat auch Auswirkungen auf die IHKs (Ausstellung von Zeugnissen).