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Ausbildungs- und Prüfungsmittel
Der Ausbildende hat dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel - insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe - zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlußprüfungen erforderlich sind. Zu den Ausbildungsmitteln gehören außer Werkzeugen und Werkstoffen u.a. die vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise (Berichtshefte), Zeichen und Schreibmaterial sowie Fach- und Tabellenbücher, die für die Ausbildung in der Ausbildungsstätte gebraucht werden.
Vom Ausbildenden vorgeschriebene Berufskleidung sollte - zweckmäßigerweise auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung - von diesem zur Verfügung gestellt werden.
Der Auszubildende ist verpflichtet, Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtung pfleglich zu behandeln.