Arbeitskleidung

Berufskleidung ist kein Ausbildungsmittel (z. B. bei Restaurantfachleuten, Köchen). Übliche Berufskleidung muss der Auszubildende selbst besorgen, bezahlen und erhalten (reinigen, pflegen).

Der Auszubildende erhält sie jedoch kostenlos vom Ausbildungsbetrieb zur Verfügung gestellt, wenn sie vom Betrieb vorgeschrieben wird (z. B. Dirndl für Restaurantfachfrau anstatt üblicher schwarz-weißer Kleidung).