Wir machen eine kleine Weihnachtspause!

Die IHK Bonn/Rhein-Sieg ist vom 24. Dezember 2025 bis einschließlich 4. Januar 2026 geschlossen.

Ab dem 5. Januar 2026 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.

Wir bedanken uns herzlich für die gute Zusammenarbeit und wünschen Ihnen frohe Festtage sowie einen erfolgreichen Start ins neue Jahr!
 

Ihre IHK Bonn/Rhein-Sieg

Rechtstipps zu Weihnachten

Rechtssicher durch die Weihnachtszeit

Weihnachtsfeiern, Betriebsferien, Geschenke und Marketing – wir geben Unternehmen praxisnahe Tipps, wie sie rechtliche Fallstricke rund um Weihnachten und den Jahreswechsel vermeiden und Abläufe sicher gestalten. 

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Verjährungsfristen zum Jahresende

Warum offene Forderungen bis zum 31.12.2025 gesichert werden müssen

Zum Jahresende droht vielen Ansprüchen die Verjährung. Wer offene Rechnungen, Schadensersatz- oder Gewährleistungsansprüche hat, sollte jetzt handeln und prüfen, ob Verjährungsfristen ablaufen – und gegebenenfalls rechtzeitig Maßnahmen zur Hemmung einleiten. Mehr

Umfrage: Schlechte Wirtschaftslage belastet regionale Tourismusbranche

Übernachtungszahlen sinken und liegen unter Vor-Corona-Niveau

Die schlechte Wirtschaftslage belastet das Geschäft von Hotels, Restaurants und Reiseunternehmen in der Region Bonn/Rhein-Sieg. Derzeit bewertet nur noch ein Viertel der Betriebe aus der hiesigen Tourismusbranche seine Lage als gut. Fast jedes zweite Unternehmen berichtet von rückläufigen Umsätzen. Das zeigt die aktuelle Tourismus-Umfrage der IHK Bonn/Rhein-Sieg für Herbst 2025. 

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Abgabe Prüfberichte/Negativerklärungen nach § 24 FinVermV für 2024 bis 31.12.2025

Abgabe per E-Mail ausreichend

Bis 31.12.2025 müssen Finanzanlagenvermittler/Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnis nach § 34f/h GewO eine/n Negativerklärung/Prüfbericht nach § 24 FinVermV für 2024 abgeben. Die Abgabe kann auch in diesem Jahr wieder als PDF-Datei per E-Mail über 34f(at)bonn.ihk.de erfolgen.