„Die Erhöhung der Beherbergungssteuer und ihre Ausweitung auf alle Gästesegmente ist das falsche Signal für die Tourismusentwicklung in Bonn“, sagt Ruth Maria Winterwerp-van den Elzen, Vizepräsidentin der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg. Der Rat der Stadt Bonn hat am Dienstagabend (19. September) den Beschluss gefasst, die Beherbergungssteuer ab Januar 2024 von fünf auf sechs Prozent zu erhöhen. Zudem soll sie nicht nur im touristischen Gästesegment gelten, sondern auch für Geschäftsreisende.
Aus Sicht der IHK Bonn/Rhein-Sieg ist der Tourismus nach zwei harten Corona-Jahren gerade auf Erholungskurs. Noch sind die Verluste allerdings nicht wett gemacht. Die Erhöhung der Bettensteuer bremst die Branche auf diesem Pfad aus. Neue Erträge werden für Investitionen in den Betrieben dringend gebraucht, statt sie über eine erhöhte Beherbergungssteuer der Stadtkasse zuzuführen. Während der Pandemie kam der Geschäftstourismus in Bonn fast zum Erliegen. „Deshalb ist es aus Sicht der Hotellerie vollkommen falsch, die Beherbergungssteuer künftig auch von Geschäftsreisenden zu verlangen“, so Winterwerp-van den Elzen. Und weiter: „Auf diese Weise kann man den Kongress- und Geschäftsreisestandort Bonn nicht wiederbeleben“. Zudem befürchtet die IHK, dass sich Übernachtungen und Kongresse an andere Standorte verlagern. Vor allem könnten Nachbarkommunen profitieren, in denen es die ausgeweitete Steuer nicht gibt. „Dann sinken die Übernachtungen in Bonn und die Gäste geben ihr Geld anderswo aus“, betont die IHK-Vizepräsidentin. „Hotellerie, Einzelhandel, Gastronomie und viele Lieferanten werden die Leidtragenden sein. Das wird man dann auch bei den Steuereinnahmen spüren“, so Winterwerp-van den Elzen abschließend. Deshalb fordert die IHK die Ratskoalition dringend dazu auf, den Beschluss zurückzunehmen.