Am 13.12.2022 haben sich die EU-Institutionen auf die Einrichtung eines EU CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM, Carbon-Border-Adjustment-Mechanism) geeinigt. Der Anwendungsbereich soll Eisen und Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium, Elektrizität und Wasserstoff sowie einige Vorprodukte und eine begrenzte Anzahl nachgelagerter Produkte umfassen. Auch die indirekten Emissionen werden in die Verordnung einbezogen. CBAM soll ab Oktober 2023 in Kraft treten und anfangs nur Meldepflichten vorsehen.
CBAM soll schrittweise eingeführt werden, parallel zum Auslaufen der kostenlosen Zertifikate für den europäischen Emissionshandel. Die Verhandlungen zum Auslaufen der kostenlosen Zertifikate sowie zu Maßnahmen zur Verhinderung von Carbon Leakage bei Exporten laufen derzeit noch.
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