15. Sanktionspaket gegenüber Russland wurde in Kraft gesetzt

Das jüngste Sanktionspaket der EU gegenüber Russland vom 16.12.2024 beinhaltet folgende Punkte:

Die Liste der Organisationen, denen strengere Ausfuhrbeschränkungen in Bezug auf Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie Güter und Technologien auferlegt werden, wird um 32 Organisationen/Einrichtungen (aus Russland, Serbien, Iran, China, Indien, Vereinigte Arabische Emirate) erweitert (Änderung Anhang IV der Verordnung 833/2014)
Ausweitung der Liste der Schiffe, die dem Verbot des Zuganges zu Häfen und Schleusen etc. unterliegen (Änderung Anhang XLII der Verordnung 833/2014)

Ausnahme des Verbotes für den Abzug von Investitionen / Rückzug von Organisationen/Niederlassungen in der Union wird von 31. Dezember 2024 auf 31. Dezember 2025 geändert (Änderung Artikel 5aa, Artikel 11 und Artikel 12b der Verordnung 833/2014)
Keine Anerkennung, Umsetzung oder Durchsetzung der Schiedsgerichtsordnung Russlands in der EU (neuer Artikel 11c der der Verordnung 833/2014)

Listung von 54 Personen und 30 Einrichtungen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (Änderung Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014)
Listung von 16 natürliche Personen und drei juristische Person angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands (Änderung des Anhang I der Verordnung (EU) 2024/2642).
Quelle: Europäische Union


Verordnung (EU) 2024/3192 des Rates vom 16. Dezember 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren 

•Durchführungsverordnung (EU) 2024/3183 des Rates vom 16. Dezember 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

•Verordnung (EU) 2024/3189 des Rates vom 16. Dezember 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen