Ausbildereignung

Zur Durchführung der Ausbildung benötigt der Ausbildungsbetrieb geeignetes Ausbildungspersonal. Neben der persönlichen und fachlichen Eignung muss der Ausbilder über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung verfügen, die er in einer Ausbilderprüfung nachweist.