Ansprechpartner
- A. Dionysis Kotzias
- 0228 2284-155
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Die Ausbildungsordnungen über die Berufsausbildungen zum/zur Fachinformatiker/-in, zum/zur IT-System-Elektroniker/-in, zum/zur Kaufmann/-frau für IT-System-Management und zum/zur Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement sind am 5. März 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (s. Anhang). Die Verordnungen sind am 1. August 2020 in Kraft getreten.
Aufteilung zwischen Kern- und Fachqualifikation:
Prüfungen: Das Wichtigste in Kürze!
Gemäß Neuordnung wird in allen Berufsbildern eine gestreckte Prüfung (Teil 1 und Teil 2) durchgeführt. Die herkömmliche Zwischenprüfung wurde abgeschafft.
Teil 1 der Abschlussprüfung findet im Prüfungsbereich "Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes" statt. Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten. Das Ergebnis der Teil 1 Prüfung zählt zu 20% in die Abschlussnote.
Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die Unterrichtsinhalte des Berufsschulunterrichts soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegenstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.
Im Prüfungsbereich "Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes" besteht die Prüfung aus zwei Teilen:
Der Prüfling hat eine betriebliche Projektarbeit durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren.
Der Prüfling hat die betriebliche Projektarbeit zu präsentieren. Nach der Präsentation wird mit ihm ein Fachgespräch über die betriebliche Projektarbeit und die präsentierten Arbeitsergebnisse geführt.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte aus der jeweiligen Verordnung.
Einzelheiten zu den Ausbildungsberufen finden Sie auch unter https://web.arbeitsagentur.de/berufenet