IHK Bonn/Rhein-Sieg Handelsregister 2022

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Mai 2022

Amtsgericht Bonn
Veränderungen

HRB 17630 23.05.2022 Lehmann Verwaltungs GmbH, Saime-Genc-Ring 31, 53121 Bonn. Die Gesellschafterversammlung vom 01.04.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Geschäftsjahr/Jahresabschluss) beschlossen.

Mai 2022

Amtsgericht Bonn
Veränderungen

HRB 24623 23.05.2022 rossbach-wojtun Verwaltungs-GmbH, Zeissstr. 10, 53359 Rheinbach. Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Bestellt zum Geschäftsführer: Hielscher, Tobias, Meckenheim, *28.05.1990.

Mai 2022

Amtsgericht Bonn
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HRB 8666 23.05.2022 Projekt - Art GmbH, Stationsweg 7, 53127 Bonn. Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2021 hat die Herabsetzung des Stammkapitals um -750.000,00 EUR auf 31.250,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 31.250,00 EUR.

Mai 2022

Amtsgericht Bonn
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HRB 26035 23.05.2022 Dittmann & Lamour GmbH, Alexander-Bell-Straße 9-17, 53332 Bornheim. Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages durch die ersatzlose Streichung des § 5 Abs. 8 beschlossen.

Mai 2022

Amtsgericht Bonn
Veränderungen

HRB 23341 23.05.2022 VGP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Auerberger Allee 2, 53117 Bonn. Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2021 hat die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. Neue Firma: VGP GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hohe Straße 73, 53119 Bonn. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Gegenstand des Unternehmens sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 i.V.m. § 43 a Abs. 2 WPO. 2. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG und § 43 a Abs. 3 Nr. 1 WPO wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. 3. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit beruflicher Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung sein (§ 34 Abs. 2 StBerG, §§ 3 Abs. 3, 47 WPO).

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